Ermäßigte Eintrittspreise

Werden für eine Veranstaltung ermäßigte Tickets angeboten, so gewähren wir diese Ermäßigung gegen Vorlage eines gültigen Ausweises. Liegt eine gültige Berechtigung für die Ermäßigung nicht vor, erheben wir den Differenzbetrag. Die Ermäßigungen gelten für folgende Personengruppen:

  • SchülerInnen, StudentInnen
  • Jugendliche bis 18 Jahren
  • Zivil- und Wehrdienstleistende
  • FSJ`ler
  • Inhaber der KreisBonusCard Tübingen
  • Schwerbehinderte (ab 50% GdB)  
    Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung haben freien Eintritt. (Vermerk B im Ausweis)
    Wir bitten Rollstuhlfahrer und ihre Begleitpersonen deshalb um rechtzeitige Voranmeldung im Sudhaus unter: 07071-74696 oder per Mail: mail@sudhaus-tuebingen.de. Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung müssen ihre Freikarte telefonisch reservieren.
    Diese Freikarten werden nicht im Vorverkauf angeboten.

Familienermäßigung  
Werden für eine Veranstaltung ermäßigte Tickets angeboten, erhalten diese ebenso Familien mit mindestens einem Elternteil und einem Kind unter 18 Jahren. Dann erhalten alle Familienmitglieder ermäßigte Tickets. Zusätzlich haben Kinder bis 6 Jahre freien Eintritt (außer bei Kinderveranstaltungen!) und für Kinder von 7 bis 12 Jahren berechnen wir die Hälfte des ermäßigten Abendkassenpreises. Dies gilt nicht für Kinderveranstaltungen, denn hier gelten bereits ermäßigte Preise. Freikarten und Sonderermäßigungen sind im Vorverkauf nicht erhältlich. Wollen Sie also bei der Familienermäßigung neben den ermäßigten Vorverkaufstickets auch die günstigen Ermäßigungen an der Abendkasse in Anspruch nehmen, empfehlen wir DRINGEND die telefonische Reservierung. Denn auch hier gilt: Nur solange der Vorrat reicht.